Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV beantragen
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Online Prozesse
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Mindestalter: 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Online-Antrag zur Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ein.
Fristen
Keine
Unterlagen
Keine
Kosten
34,50 €
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde.
Sonstiges
Bei weiteren Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Polizeibehörde.
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Vertiefende Informationen
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Freigabevermerk
25.01.2023 LRA HN
